Eltern von Schülerinnen und Schülern mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot können seit dem Schuljahr 2015/2016 wählen, ob der Anspruch in einem inklusiven Bildungsangebot an einer allgemeinen Schule oder an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum bzw. in einer kooperativen Organisationsform eingelöst werden soll.
Zur Ausgestaltung inklusiver Bildungsangebote bedarf es einer institutionenbezogenen Zusammenarbeit von allgemeinen Schulen und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.
In diesem Prozess stehen die regionalen Arbeitsstellen Kooperation mit schulischen und außerschulischen Partnern in Verbindung und bringen diese bei Bedarf untereinander in Kontakt. Sie kennen regionale Verfahrensabläufe und informieren und beraten diesbezüglich. Außerdem beteiligen sie sich an den Staatlichen Schulämtern an der Entwicklung von Konzepten zu inklusiven Bildungsangeboten.