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QUALITÄTSKONZEPT

Grünes Licht für Konzept zur Steigerung schulischer Qualität

Ministerpräsident Winfried Kretschmann: Land stellt Weichen, um Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler auf lange Sicht zu steigern
 
Ministerin Dr. Susanne Eisenmann: Mit neuen Instituten Frühwarnsystem aufbauen, um Steuerungswissen zur Verbesserung der Schulqualität abzuleiten

Der Ministerrat hat heute (16. Oktober 2018) grünes Licht für die Umsetzung des Qualitätskonzepts für das Bildungssystem Baden-Württembergs gegeben und damit den für die Einrichtung des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) und des Instituts für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) notwendigen Regelungen zu Organisationsform, Sitz, Aufsicht, Aufgaben sowie Personal- und Finanzausstattung zugestimmt. „Die Ergebnisse der einschlägigen Bildungsstudien schreiben uns einen klaren Handlungsbedarf ins Pflichtenheft. Wenn ein hoher Anteil an Schülerinnen und Schülern den Mindeststandard in den Kernkompetenzen nicht erreicht, dann können und dürfen wir uns nicht damit zufriedengeben. Wir müssen eine bessere Schul- und Unterrichtsqualität mit höchster Priorität zu unserem Ziel machen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an die Sitzung des Ministerrats. Die beiden neuen Einrichtungen sollen zum 1. Januar 2019 gegründet werden. Mit dem Beschluss des Ministerrats wird das Kultusministerium beauftragt, die Anhörung des Artikelgesetzes einzuleiten. Dieses umfasst mehrere Gesetze, die geändert werden müssen, unter anderem die Errichtungsgesetze für das IBBW und das ZSL, das Landesbeamtengesetz, das Landesbesoldungsgesetz sowie das Schulgesetz.

„Mit unserem Qualitätskonzept stellen wir jetzt die Weichen, um die Bildungschancen für die Schülerinnen und Schüler auf lange Sicht zu steigern“, so Kretschmann. „Zu lange haben wir uns auf früheren Erfolgen ausgeruht, obwohl sich der Rückfall Baden-Württembergs im Ländervergleich bei den Schulleistungsstudien bereits abzuzeichnen begann.“ „Wir brauchen dringend ein funktionierendes Frühwarnsystem, um Steuerungswissen und Hinweise zur Verbesserung abzuleiten. Das erste zentrale Ziel unseres Qualitätskonzepts ist deshalb, ein strategisches System des Bildungsmonitorings aufzubauen, das uns die Grundlage liefert für eine systematische, datengestützte Qualitätsentwicklung auf allen Ebenen, vom Kultusministerium bis hin zu jeder einzelnen Schule“, sagte Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. „Wir müssen eine Kultur des Hinschauens etablieren, um frühzeitig Hinweise auf Verbesserungsbedarfe zu erhalten, sowohl auf Ebene der Einzelschule, als auch für das Gesamtsystem.“

Gleichzeitig müsse das Ausbildungs-, Fortbildungs- und Unterstützungssystem für die Schulen und Lehrkräfte optimal aufgestellt werden, damit die Hinweise, die mithilfe der Daten gewonnen werden, in eine tatsächliche Verbesserung der Schul- und Unterrichtsqualität münden. „Unser zweites Ziel ist daher, die Unterstützungsstrukturen durch den Aufbau eines wissenschaftsorientierten und auf Unterrichtsqualität fokussierten Ausbildungs-, Fortbildungs- und Beratungssystems neu zu strukturieren. Wir schaffen klare Strukturen, bauen Doppelzuständigkeiten ab und stellen den Schulen verlässliche Ansprechpartner bereit. Wir werden die Lehrerausbildung und die Lehrerfortbildung systematisch miteinander verknüpfen und dadurch stärken“, so Ministerpräsident Kretschmann.

Mit dem IBBW betritt Baden-Württemberg Neuland

Kernaufgabe des IBBW wird der Aufbau eines systematischen und strategischen Bildungsmonitorings sein. Es soll künftig die Daten und Informationen liefern, die für eine datengestützte Qualitätsentwicklung vom Kultusministerium bis hin zu den Schulen benötigt werden. Die Organisationsstruktur des IBBW sieht neben einem Querschnittsreferat vier fachliche Abteilungen vor. Für das IBBW sind etwa 135 Stellen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgesehen. Das IBBW soll nach derzeitigen Planungen in den Räumlichkeiten des jetzigen Landesinstituts für Schulentwicklung untergebracht werden. „Mit dem Aufbau eines strategischen Bildungsmonitorings betreten wir Neuland in Baden-Württemberg. Was andere Länder, wie zum Beispiel der Stadtstaat Hamburg, bereits seit längerem etabliert haben, bauen wir nun auf, um künftig zu wissen, was tatsächlich wirkt und wo unsere Probleme liegen“, sagte Susanne Eisenmann. Das Kultusministerium hat einen unabhängigen wissenschaftlichen Beirat unter Vorsitz von Professor Ulrich Trautwein eingesetzt, der den bisherigen Prozess der inhaltlichen und strukturellen Ausgestaltung der neuen Institutionen konstruktiv-kritisch begleitet. Der wissenschaftliche Beirat wird seine Expertise auch in die fortlaufende Arbeit der neuen Einrichtungen einbringen.

ZSL bietet Unterstützung aus einem Guss

Das ZSL soll künftig den Rahmen für ein wissenschaftsbasiertes und auf Unterrichtsqualität fokussiertes Ausbildungs-, Fortbildungs- und Unterstützungssystem bilden. Aktuell ist geplant, dass die Zentrale fünf Abteilungen umfassen wird. Für das ZSL sind circa 195 Stellen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgesehen. Derzeit wird ein Standort in Leinfelden-Echterdingen in Betracht gezogen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZSL und des IBBW werden sich größtenteils aus dem bestehenden Personal der Kultusverwaltung zusammensetzen – aus dem Kultusministerium, dem Landesinstitut für Schulentwicklung, den Landesakademien, den Abteilungen 7 der Regierungspräsidien, den Staatlichen Schulämtern sowie den Seminaren und Fachseminaren. Die Leitungsstellen der beiden neuen Einrichtungen sollen hingegen öffentlich ausgeschrieben werden. „Für einen soliden Wissenschaftsbezug suchen wir beispielsweise erfahrene Sozialwissenschaftler, Psychologen, Soziologen und Bildungswissenschaftler mit ausgewiesenen Kompetenzen in der empirischen Forschung“, so Eisenmann. Im Haushaltsjahr 2019 rechnet die Landesregierung mit Ausgaben in Höhe von rund 9,3 Millionen Euro, davon rund 5,7 Millionen Euro für Personalkosten und rund 3,6 Millionen Euro für einmalige Sachausgaben. Die Personalkosten werden in den Folgejahren schrittweise abgeschmolzen, da bereits bestehende Leitungsstellen aus der Kultusverwaltung – sobald diese beispielsweise durch Pensionierungen frei werden – in den beiden neuen Einrichtungen aufgehen werden.

Regionalstellen: Dienstleister für alle Schulen in der Region

Das ZSL soll neben der Zentrale über insgesamt sechs Regionalstellen verfügen, jeweils zwei in den Regierungsbezirken Stuttgart und Karlsruhe und jeweils eine in den Regierungsbezirken Freiburg und Tübingen. „Wir wollen auch künftig keine Fortbildungen, die nach Schema F dem ganzen Land übergestülpt werden, sondern passgenaue Angebote für die Schulen vor Ort. Doch brauchen wir hierfür landesweit gemeinsame konzeptionelle Grundlagen“, so Ministerin Eisenmann. In einem Flächenland wie Baden-Württemberg würden auch künftig dezentrale Standorte für Fortbildung und Beratung benötigt.

Die Regionalstellen werden die zentral entwickelten Angebote und Dienstleistungen für Ausbildung, Fortbildung und Beratung aller Schularten in die Fläche tragen. Dafür werden die Seminare und die bislang dafür zuständigen Einheiten in den Regierungspräsidien und Staatlichen Schulämtern in den Regionalstellen zusammengeführt und neu strukturiert. Zugleich sollen die Regionalstellen Seismograph für die Problemstellungen vor Ort sein und Anliegen der Schulen in der Region an die Zentrale des ZSL weitergeben. Jede Regionalstelle wird einen Hauptsitz mit circa 24 Stellen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben, von dem aus die Standorte der Regionalstelle gesteuert werden. Die Standortsuche für die sechs Hauptsitze in den Regierungsbezirken ist noch nicht abgeschlossen.

Qualitätskonzept schärft Rolle der Schulaufsicht

Durch die Gründung des ZSL werden sich auch die Aufgaben der Schulaufsicht ändern. Die Rolle der Regierungspräsidien und der Staatlichen Schulämter als klassische Schulaufsichtsbehörden kann dabei geschärft werden. Künftig wird das IBBW durch die Bereitstellung von Schuldaten die Regierungspräsidien und Staatlichen Schulämter bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben und der systembezogenen Begleitung von Schulen stärken. Dabei gehe es aber nicht um Kontrolle oder Schulrankings, sondern darum, möglichst passgenaue Entwicklungsmöglichkeiten für jede einzelne Schule zu identifizieren. Dazu werden Schulaufsicht und Schulleitungen künftig bei sogenannten „Statusgesprächen“ im Dialog und auf Basis von Daten verbindliche Schritte der Weiterentwicklung verabreden, zu deren Umsetzung das ZSL Unterstützungsangebote bereitstellt.

Zwölf Arbeits- und Projektgruppen haben seit Sommer des vergangenen Jahres an der Ausgestaltung des Qualitätskonzepts gearbeitet. Einbezogen waren dabei Schulpraktiker, Fachleute aus den unterschiedlichen Ebenen der Schulverwaltung, der Landesakademie, der Seminare und des Landesinstituts für Schulentwicklung. „Klar ist: Nicht alles wird sich schlagartig ändern. Die Institutionen werden ihre Arbeit sukzessive aufnehmen, der Übergang wird sich in das Jahr 2019 hinein erstrecken. Mir ist bewusst, dass der Prozess für uns alle, insbesondere aber für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, einen Kraftakt darstellt. Ich werbe aber entschieden dafür, denn letzten Endes geht es darum, für unsere Schülerinnen und Schüler die besten Bildungschancen zu schaffen“, betonte Ministerin Eisenmann.

Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW)

Das IBBW wird als nichtrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet. Das Kultusministerium führt die Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht.

Zu den Aufgaben des IBBW gehören:

  • statistische Erhebungen und Auswertungen;
  • Entwicklung von Konzepten, Aufgaben und Instrumenten zur Diagnose und Förderung von Kompetenzen sowie zu zentralen Prüfungen;
  • Erfassung, Auswertung und adressatengerechte Aufbereitung von steuerungsrelevanten Daten wie Bildungsindikatoren und Trends auf unterschiedlichen Ebenen;
  • Entwicklung von Konzepten und Instrumenten zur Evaluation der Unterrichts- und Schulqualität und die Durchführung von Evaluationen;
  • Entwicklung, Begleitung und Evaluation von Konzepten, beispielsweise zu bildungspolitischen Reformvorhaben, auf der Grundlage der empirischen Bildungsforschung;
  • Unterstützung des ZSL bei der evidenzbasierten Entwicklung von Standards sowie
  • Forschungskooperationen und Wissenschaftstransfer.

Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL)

Das ZSL wird als Landesoberbehörde errichtet. Das ZSL führt die Dienst- und Fachaufsicht über die Seminare für Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung sowie die Fachaufsicht über das Schulzentrum für Umwelterziehung am Staatlichen Aufbaugymnasium Adelsheim. Das ZSL unterliegt der Dienst- und Fachaufsicht des Kultusministeriums.

Zu den Aufgaben des ZSL gehören:

  • Personalentwicklung und Führungskräftequalifizierung;
  • Aus- und Fortbildung zu pädagogischen Querschnittsthemen sowie fächer- und schulartspezifische Lehreraus- und -fortbildung für die allgemein bildenden und beruflichen Schulen;
  • Konzeption von unterrichtsbezogenen Unterstützungsangeboten;
  • Bildungsplanarbeit und Schulbuchzulassung;
  • internationale Kooperationsprojekte in der Lehrerbildung;
  • Beratungsangebote, beispielsweise im Bereich der Schullaufbahn, beruflichen Orientierung, zusätzlichen Förderbedarfe und speziellen Begabungen, schulpsychologischen Dienste, der Prävention und der Qualitätsentwicklung von allgemein bildenden und beruflichen Schulen.

Welche Aufgaben gehen auf das ZSL und das IBBW über?

Folgende Aufgaben sollen auf das ZSL übergehen:

  • Vom Landesinstitut für Schulentwicklung die Aufgaben in den Bereichen Bildungsplanarbeit, Schulbuchzulassung sowie Qualitätsentwicklung;
  • Von der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen die Aufgaben der schulartübergreifenden und schulartspezifischen pädagogischen und pädagogisch-psychologischen sowie fachlichen und didaktisch-methodischen Fortbildung sowie der Personal- und Führungskräfteentwicklung. Die bisherigen Standorte der Landesakademie werden dabei auch künftig für Fortbildungen genutzt;
  • Von den Staatlichen Schulämtern die Aufgaben der Lehrerfortbildung und der schulpsychologischen Beratungsstellen sowie weiterer Beratungsdienste.
  • Von den Regierungspräsidien die Aufgaben der Lehrerfortbildung, schulpsychologische Dienste, Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung sowie Beratung und Unterstützung;
  • Vom Kultusministerium die Aufgaben in den Bereichen der Lehreraus- und -fortbildung, der Prävention und der schulpsychologischen Dienste, der Schulentwicklung und des Qualitätsmanagements (allgemein bildende und berufliche Schule), der drittmittelfinanzierten Bildungsangebote und Projektinitiativen im Bereich der beruflichen Orientierung sowie weitere Beratungs- und Unterstützungsleistungen.

Ferner gehen die Aufgaben, die bisher von der Landesakademie Schloss Rotenfels und dem Landesinstitut für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik wahrgenommen werden, in die Zuständigkeit des ZSL über.

Folgende Aufgaben sollen auf das IBBW übergehen:

  • Vom Landesinstitut für Schulentwicklung die Aufgaben in den Bereichen Evaluation, Empirische Bildungsforschung und Bildungsberichterstattung;
  • Vom Kultusministeriums die Aufgaben in den Bereichen Statistik und IT-Verfahren sowie zentrale Prüfungen und Aufgabenentwicklung (allgemein bildende und berufliche Schulen). Mit den Aufgaben gehen auch die dafür bereitgestellten Ressourcen über.

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