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Grundschulen

Deutsch-Französische Grundschulen im Gesetz verankern

Zwei Deutsch-Französische Grundschulen sollen in den Regelbetrieb übernommen werden.
Die beiden Deutsch-Französischen Grundschulen in Stuttgart und Freiburg laufen bisher im Rahmen eines Schulversuchs. Nun sollen sie in den Regelbetrieb übernommen werden. Dazu hat das Kultusministerium heute ein entsprechendes Gesetz in den Landtag eingebracht. 

Die bisher im Rahmen eines Schulversuchs eingerichteten beiden Deutsch-Französischen Grundschulen in Stuttgart und Freiburg sollen in den Regelbetrieb überführt werden. Dazu sind Änderungen im Schulgesetz nötig, über die der Landtag heute berät. Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann möchte mit der Schulgesetzänderung für mehr kulturelle Zusammenarbeit werben und die engen Beziehungen zu Frankreich im Schulwesen vertiefen. „Europa mitzugestalten bedeutet auch, grenzüberschreitende Bildungsbiografien zu ermöglichen. Diesen europäischen Gedanken wollen wir mit den Deutsch-Französischen Grundschulen stärken“, sagt Eisenmann.

Schulversuch hat sich bewährt 

Die beiden Schulen haben sich seit ihrer Einführung als Schulversuch in den 1990er Jahren in der Schullandschaft etabliert. Im Schuljahr 2017/2018 besuchten 325 Schülerinnen und Schüler die Deutsch-Französische Grundschule in Stuttgart, 116 Schülerinnen und Schüler die Deutsch-Französische Grundschule in Freiburg. „Es ist mir ein grundsätzliches Anliegen, Schulversuche kritisch zu analysieren und diejenigen Konzepte zu verstetigen, die funktionieren. Wir haben mit den beiden Grundschulen ein hervorragendes Beispiel für einen erfolgreichen Schulversuch, der gleichzeitig auch ein positives Zeichen für die deutsch-französische Freundschaft setzt“, so Kultusministerin Eisenmann.

Zu regulären Grundschulen gibt es einige Unterschiede. So können die Deutsch-Französischen Grundschulen laut Gesetzesentwurf fünf Schuljahre umfassen, so wie es im französischen Schulwesen üblich ist. Unterrichtet werden die Schüler von baden-württembergischen und französischen Lehrkräften, die sich je nach Fach am baden-württembergischen oder französischen Bildungsplan orientieren. Der französische Bildungsplan gilt in den Fächern Französisch, Mathematik, Geschichte, Erdkunde und Staatsbürgerkunde. In diesen Fächern wird auch auf Französisch unterrichtet.

Die deutsche Sprache ist ein eigenes Unterrichtsfach und Unterrichtssprache in den restlichen Fächern Religion, Sachunterricht, Musik, Kunst und Sport. Schülerinnen und Schüler werden so optimal auf Gymnasien mit französischem bilingualem Zug, auf Gymnasien mit Französisch ab Klasse 5 oder auf weiterführende Schulen des französischen Bildungssystems vorbereitet.

Zweite Lesung Mitte Februar   

Am 7. Februar 2019 wird der Bildungsausschuss über die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen beraten. Am 13. Februar 2019 findet im Landtag die zweite Beratung statt. Die Verkündigung im Gesetzblatt ist für den 26. Februar 2019 vorgesehen. Deutsch-Französische Grundschulen sind dann Grundschulen im Sinne des Paragraf 5 Schulgesetz. Für sie gelten die gleichen Bestimmungen wie für die sonstigen Grundschulen, soweit keine besonderen Regelungen für Deutsch-Französische Grundschulen – wie beispielsweise zur Anzahl der Schuljahre – greifen.

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