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Neues Konzept für die Erzieher/innenausbildung in Baden-Württemberg

Bunte Gummistifele sind aufgereiht.

Bildungspolitische Weichenstellung

Die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher erstreckt sich insgesamt über vier Jahre und gliedert sich in das einjährige Berufskolleg für Praktikantinnen und Praktikanten (1 BKPR), in die zweijährige Fachschule für Sozialpädagogik (2 BKSP) und in das einjährige Berufspraktikum.

Veränderung der beruflichen Anforderungen

Mit der weiterentwickelten Konzeption hat die Erzieher/-innenausbildung ein Anforderungs- und Kompetenzprofil erhalten, das die gestiegenen beruflichen Aufgaben entsprechend berücksichtigt und insgesamt zu einer weitergehenden Professionalisierung des Berufsbildes führt. Betont werden dabei inbesondere

  • die Förderung kindlicher Bildungsprozesse einschließlich der Sprachförderung und des Erforschens naturwissenschaftlicher Phänomene,
  • die Unterstützung von Kindern in besonderen Lebenssituationen wie z. B. Menschen mit Behinderung, Menschen mit Migrationshintergrund,
  • die motorische Entwicklung fördern und die Gesunderhaltung anregen,
  • die Beratung von Eltern,
  • die Kooperation mit Grundschulen und die Zusammenarbeit mit Eltern, Einrichtungen und Diensten der Jugend- und Sozialhilfe,
  • das Qualitätsmanagement in den Tageseinrichtungen.

Das erforderliche Verständnis für frühkindliche Bildungsprozesse und die Umsetzung kindgemäßer Bildungsstrategien in den Tageseinrichtungen für Kinder sind während der Ausbildung zu entwickeln.

Die neue Ausbildung bedeutet zugleich Herausforderung und Chance für die Schulen, die Ausbildungsqualität in den kommenden Jahren weiter zu steigern und das eigene Schulprofil zu schärfen. Damit sind auch die entsprechenden Voraussetzungen für die weitere Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in den Tageseinrichtungen für Kinder gegeben.

Wesentliche Neuerungen

Das Berufskolleg für Praktikantinnen/Praktikanten ersetzt das Vorpraktikum als Voraussetzung zur Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik neben dem Realschulabschluss.

  • Frühe Verzahnung von Theorie und Praxis (durchschnittlich drei Tage Unterricht und zwei Tage pro Woche schulisch betreute Praxis der Schüler/innen in Einrichtungen).
  • Überprüfung der persönlichen Eignung für den Beruf und entsprechende Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit.

Handlungs- und Lernfeldkonzept

  • Erwerb beruflicher Handlungskompetenz (Fachkompetenz, Personalkompetenz, Sozialkompetenz). Das erforderliche Verständnis für Bildungsprozesse von Kindern und die Umsetzung kindgemäßer Bildungsstrategien in  den Tageseinrichtungen für Kinder gehören zukünftig verstärkt zur beruflichen Handlungskompetenz.

Mehr pädagogischer Gestaltungsraum für die Schulen

  • Offener Wahlpflichtbereich (2 WoStd. pro Schuljahr) und weitere Wahlfächer für Vertiefung und Schwerpunktsetzungen.
  • Raum für projektorientiertes/handlungsorientiertes Lernen in den neuen Lehrplänen.

Mehr Gewicht für den Lernort Praxis

  • Vertrag der Schülerinnen und Schüler des Berufskollegs für Praktikantinnen / Praktikanten mit einem geeigneten Träger einer Tageseinrichtung für Kinder.
  • Abstimmung eines Plans für die praktische Ausbildung zwischen Schule und Einrichtung.
  • Einbeziehung der Praxisstellen bei der Benotung der Schülerinnen und Schüler durch eine Beurteilung mit einem Notenvorschlag.

Prüfung zum Abschluss der schulischen Ausbildung an der Fachschule

  • nun auch mit einer Facharbeit einschließlich Präsentation und einem anschließenden Fachgespräch neben einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
  • Erwerb der Fachhochschulreife  über Zusatzunterricht (Mathematik) und eine Zusatzprüfung.
  • Berufspraktikum bis zu einem halben Jahr im europäischen Ausland möglich.

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