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Grundlagen des Orientierungsplans

Der Orientierungsplan richtet sich an die pädagogischen Fachkräfte und die Träger der Tageseinrichtungen. Zugleich soll der Orientierungsplan dazu beitragen, die Zusammenarbeit zwischen Tageseinrichtungen und Eltern zu intensivieren.

Das Sozialgesetzbuch, VIII. Buch, Kinder- und Jugendhilfegesetz, beschreibt in § 22 entsprechend der Geschichte des Kindergartens in Deutschland Betreuung, Erziehung und Bildung als Aufgabe der Tageseinrichtungen für Kinder. Über Ausformung und Umsetzung des Bildungsauftrags der Tageseinrichtungen für Kinder besteht eine breite Verständigung der Länder. So haben die Jugendministerkonferenz und die Kultusministerkonferenz einen gemeinsamen Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen verabschiedet.

Das Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg (KiTaG) greift den Bildungsauftrag in Tageseinrichtungen in § 2 ausdrücklich auf und unterstreicht dessen Bedeutung für die Förderung der Gesamtentwicklung des Kindes. In § 9 Abs. 2 KiTaG wird die zentrale Rolle der Sprachförderung betont.

Der gemeinsam erarbeitete Orientierungsplan für frühkindliche Bildung und Erziehung basiert auf dem gemeinsamen Rahmen der Länder, mit Berücksichtigung der Entwicklungen der baden-württembergischen Kindertageseinrichtungen, legt er im Sinne von § 9 Abs. 2 KiTaG die Zielsetzungen für die Elementarerziehung fest. Entsprechend den Prinzipien von Pluralität, Trägerautonomie und Konzeptionsvielfalt steht es in der Verantwortung der Träger und Einrichtungen, wie diese Ziele im pädagogischen Alltag erreicht werden.

Der entwickelte Orientierungsplan berücksichtigt die Erkenntnisse internationaler Studien und die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung des Schulausschusses des baden-württembergischen Landtags vom 4. Juli 2003.

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