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Helmpflicht

Müssen bei schulischen Veranstaltungen mit dem Fahrrad Fahrradhelme getragen werden?


Was muss beim Fahren im Verband (mehr als 15 Radfahrerinnen und -fahrern ) beachtet werden?


Gibt es dazu einen Erlass?

Es gibt keine Helmpflicht! Es liegt im Ermessen der Schule bzw. der begleitenden Lehrkräfte. Aus Verkehrssicherheitsgründen wird das Helmtragen aber dringend durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und das Landesinstitut für Schulsport Baden-Württemberg empfohlen!
Zur Begründung der Notwendigkeit wird auf die "Folgen bei Radunfällen" in der Handreichung Mobilität 21, Anregungen zur Verkehrserziehung, Sekundarstufe I, Heft 1 "Fahr Rad - fahr sicher", Seite 11 verwiesen.


Beim Fahren im Verband sollten die Letzten deutlich sichtbar sein. Hierzu wird ein Fahrradwimpel an einer langen senkrechten Stange, wie oft bei kleineren Kindern am Rad, oder - vor allem bei schlechten Sichtverhältnissen - eine gut reflektierende Warnweste empfohlen.
In der Handreichung Mobilität 21, Anregungen zur Verkehrserziehung, Sekundarstufe I, "Mobile Schule – aktiv mit dem Fahrrad" wird hierzu auf Seite 22 u. a. ausgeführt, dass laut StVO § 27 beim Fahren im geschlossenen Verband (ab 15 Personen!) die Schüler/innen zu zweit nebeneinander fahren können, wodurch die Gruppe wesentliche kompakter und überschaubarer wird.


Die genannten Handreichungen hat jede allgemein bildende weiterführende Schule kostenlos erhalten. Nachbestellt werden können die Handreichungen zum Preis von 9,- € (inkl. CD) bzw. 6,50 € beim
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Baden-Württemberg
Referat 52
Postfach 10 34 42
70029 Stuttgart
Fax: 0711 / 279-2795
Die Bestell-Fax-Vorlage finden Sie hier.

Mehr zum Fahrradhelm auf der Seite Gib-Acht-im-Verkehr

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