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Fortbildung

Impulstag "Lernen im Freien"

Wie können wir Schülerinnen und Schülern beim Thema Bildung für Nachhaltige Entwicklung helfen

Anmeldeschluss: 29. September
Viele Themen, die in den Bildungsplänen zu finden sind, können draußen in der Natur im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung anschaulich umgesetzt werden. Die Schülerinnen und Schüler lernen mit allen Sinnen, das Gelernte bleibt dadurch besser und anschaulicher im Gedächtnis und erweitert den Horizont. Gemeinsames Wandern fördert die Gemeinschaft und die Teamfähigkeit, regelmäßiges Wandern dauerhaft die Kondition.

Die Heimat- und Wanderakademie Baden-Württemberg des Schwarzwald- und Schwäbischen Albvereins unterstützt interessierte Lehrkräfte zusammen mit dem Kultusministerium Baden-Württemberg bei der Vermittlung von BNE-Themen "vor Ort".

Alle Referenten wurden im Rahmen einer von der UNESCO ausgezeichneten Maßnahme der UN-Dekade "Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)" vom Deutschen Wanderverband ausgebildet.

Natur erleben. Zukunft bewegen. "Schulwandern auf neuen Wegen" bietet als Lern- und Erlebnismethode eine angemessene Einbindung von BNE-Inhalten in den Unterricht.

Im Einzelnen sind als Themen vorgesehen:

  • BNE-Praxis im Schulalltag,
  • Orientierung im Freien mit Karte, Kompass, GPS,
  • Lernen mit allen Sinnen: Vorstellung erfolgreicher erlebnispädagogischer Beispiele.

Alle Teilnehmer erhalten eine Scriptmappe mit umfangreichem Arbeitsmaterial. Bei der Teilnahme an einem zweitägigen Fortsetzungsseminar kann das Zertifikat zur Schulwanderführerin oder zum Schulwanderführer erworben werden.

Termin: 2. Oktober 2014, 9 bis 16 Uhr.

Ort: Landesinstitut für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik Ludwigsburg

Anmeldung: Heimat- und Wanderakademie Baden-Württemberg,

Anmeldeweg:
Karin Kunz,
Hospitalstr. 21 B,
70174 Stuttgart,
Tel.: 0711 22585-26
akademie@schwaebischer-albverein.de




Bitte beachten Sie zu den Fortbildungen anderer Anbieter:
Für die Teilnahme an Veranstaltungen "anderer Anbieter" kann die jeweilige Schulleitung unter Berücksichtigung der schulischen Situation eigenständig entscheiden, ob Lehrkräfte freigestellt werden. Maßgeblich ist, dass das Angebot im dienstlichen Interesse liegt und keine anderen dienstlichen Gründe der Freistellung entgegenstehen. In diesem Fall finden für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis die Unfallfürsorgebestimmungen der §§ 30 ff. des Beamtenversorgungsgesetzes Anwendung, für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis die §§ 2 ff. des Sozialgesetzbuches VII. Ein reisekostenrechtlicher Auslagenersatz kann jedoch amtlicherseits nicht gewährt werden.

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