Durch die Verabschiedung des Ganztagsförderungsgesetzes wird für Kinder im Grundschulalter ein Rechtsanspruch auf
ganztägige Bildung und Betreuung, beginnend mit der Klassenstufe 1 ab dem Schuljahr 2026/2027, bindend. Die Umsetzung des
Rechtsanspruchs stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen, die nur gemeinsam gemeistert werden können.
Daher hat das Kultusministerium gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden das Austauschformat Regionalkonferenzen in allen
Regierungsbezirken auf den Weg gebracht. Den Auftakt bildet Offenburg, wo am heutigen Dienstag, 21. November 2023, in der Reithalle die
erste Regionalkonferenz zum Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter stattfindet.
Eingeladen sind Vertreterinnen und Vertreter aus Städten, Gemeinden und Landkreisen, der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen, aus
Verbänden, Gremien und der Schulverwaltung sowie aus dem Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung und dem Institut
für Bildungsanalyse Baden-Württemberg.
Das Kultusministerium informiert über den aktuellen Stand der Vorbereitung und bietet einen Austausch über Fragestellungen im
Hinblick auf den Rechtsanspruch an.
Vielfältige Bildungs- und Betreuungsangebote in Baden-Württemberg
Kultusministerin Theresa Schopper sieht in Baden-Württemberg eine vielfältige Landschaft ganztägiger Bildung- und
Betreuungsangebote, mit denen es gelingt, den unterschiedlichen Bedürfnissen der Familien im Land gut gerecht zu werden. „Wir
wissen, dass die Ganztagsbetreuung insbesondere unserer Kinder im Grundschulalter von enormer Bedeutung ist – für deren
Startchancen, aber auch für ihre Eltern, die Kinder und Beruf unter einen Hut bringen müssen“, sagt Schopper.
Seit 2014 seien Ganztagsgrundschulen im Schulgesetz verankert, für die das Land zusätzliche Lehrerwochenstunden bereitstelle.
„Diese Stunden können auch monetarisiert und für Angebote außerschulischer Partner genutzt werden“, betont die
Ministerin, „zum Beispiel in den Bereichen Musik und Sport. Die Flexibilität im System gibt es bereits“.
Darüber hinaus gebe es seit vielen Jahren Horte an der Schule und flexible Betreuungsangebote kommunaler und freier Träger, für die das Land Jahr für Jahr Zuschüsse zur Verfügung stelle.
Diese Vielfalt der Bildungs- und Betreuungsangebote im Land greife die unterschiedlichen Wünsche und Bedürfnisse der Familien
im Land auf. Gleichwohl sei es unerlässlich, das Angebot bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.
Praxisnahe Einblicke in die Vorbereitung des Rechtsanspruchs
Eine Reihe von Kommunen hat sich bereits auf den Weg gemacht, den Rechtsanspruch vor Ort vorzubereiten. Die Stadt Offenburg sowie die
Kommunen Radolfzell und Trossingen zeigen auf der Veranstaltung beispielgebend auf, auf welche Angebote während der Schulzeit und in
den Ferien die Eltern ihrer Gemeinden bereits heute zurückgreifen können.
„Ohne Frage stellt uns die Umsetzung des Rechtsanspruchs alle miteinander vor Herausforderungen, die wir nur gemeinsam meistern
werden. Gerade deshalb freue ich mich auf dieses Austauschformat, das wir zusammen mit den Kommunalen Landesverbänden auf die Beine
gestellt haben“, sagt Kultusministerin Schopper.
Städtetagspräsident Frank Mentrup stellt fest: „Wir haben uns entschieden, unsere Energie in das
Gelingen des Anspruchs zu investieren – weil dieser Anspruch grundsätzlich Sinn macht. Er trägt dazu bei, den
gesamtwirtschaftlichen Fachkräftemangel zu lindern, weil Familie und Beruf durch verlässliche Betreuung besser miteinander zu
vereinbaren sind. Und Betreuung kann auch einen wichtigen Beitrag für Bildung, Bildungsgerechtigkeit und für sozialen Frieden
leisten, gerade in Zeiten des gesellschaftlichen Umbruchs. Weil der Anspruch sehr weitreichend ist, betone ich aber ausdrücklich:
Sollte sich im Rahmen der weiteren Umsetzung Änderungsbedarf abzeichnen, werden wir diesen beim Gesetzgeber aktiv
einfordern.“
Landkreistagspräsident Joachim Walter betont: „Die Landkreise stehen zum Ziel, die ganztägigen
Bildungs- und Betreuungsangebote auszubauen. Dies ist für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch unerlässlich.
Gleichzeitig muss es bei der Umsetzung darum gehen, die Ganztagesangebote an den verfügbaren Ressourcen auszurichten.“
Gemeindetagspräsident Steffen Jäger unterstreicht: „Eine gute Schulkindbetreuung ist das klare
gemeinsame Ziel. Dazu wollen die Kommunen auch weiterhin die Betreuungsangebote bedarfsgerecht ausbauen. Grundlage dafür ist es, dass
die passenden Rahmenbedingungen geschaffen werden.“