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Schule

Was tun bei Drohungen gegen Schulen

Vor einem Gebäude steht ein Polizist und ein Polizeiauto.
Die Polizei Baden-Württemberg informiert die Schulen, wie sie bei Bombendrohungen reagieren sollen.

Im Zuge der vermehrten Fälle von Bombendrohungen an Schulen informiert Sie die Polizei mit dem beiliegenden Merkblatt. Wir bitten Sie um Beachtung. Die Polizei versichert Ihnen, dass sie alle rechtlich möglichen Maßnahmen ergreift, um die Sicherheit aller schulischen Einrichtungen zu gewährleisten. Gleichwohl wird jeder Einzelfall im Hinblick auf eine Ernsthaftigkeit geprüft. 

Die Polizei bittet Sie, sich bei künftigen Drohungen unverzüglich an die jeweils zuständige Polizeidienststelle zu wenden, die dann lageorientiert die erforderlichen polizeilichen Maßnahmen trifft und Ihnen auch beratend zur Seite stehen wird. 

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die entsprechenden Regelungen in der VwV Gewaltvorfälle und Schadensereignisse.

Schreiben des Landeskriminaldirektors an die Schulen (PDF)

Hinweise für Schulleitungen bei Bombendrohungen (PDF)

Weiterführende Links

Innenministerium

Polizei Baden-Württemberg

Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums, des Innenministeriums und des Umweltministeriums über das Verhalten an Schulen bei Gewaltvorfällen und Schadensereignissen VwV Gewaltvorfälle

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