Das Schulwesen ist Ländersache, und das Kultusministerium legt die Bildungsstandards in Form von Bildungsplänen fest, um die unterschiedlichen Begabungen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern. Dazu gehören auch die Festlegung der Unterrichtsorganisation, eine gleichmäßige und ausgewogene Unterrichtsversorgung innerhalb des Landes sowie die Festlegung von Leistungsstandards bei Schulabschlüssen und zentralen Prüfungen.
Ferner regelt das Kultusministerium die Ausbildung, Prüfung und Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer und organisiert die Förderung des Schulhausbaus sowie im Rahmen des Ganztagsbetriebs auch Angebote an Schulen außerhalb des Unterrichts.
Darüber hinaus gehören zum Zuständigkeitsbereich des Kultusministeriums auch Kindertageseinrichtungen, die schulische
Jugendbildung, kulturelle Angelegenheiten, die Weiterbildung von Erwachsenen sowie Religionsangelegenheiten und das Staatskirchenrecht.
Weitere Aufgaben sind beispielsweise im Bereich des Sports sowohl der Leistungssport als auch der Breitensport.