Ab dem Schuljahr 2026/2027 startet stufenweise der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Um diesen
gewährleisten zu können, unternimmt das Land zahlreiche Anstrengungen, außerdem unterstützt der Bund die Länder
und Kommunen mit zwei Investitionsprogrammen. Baden-Württemberg hat das sogenannte Beschleunigungsprogramm fast komplett
ausgeschöpft und nun in dieser Woche das Einvernehmen mit dem Bund für die Förderrichtlinie zum zweiten Investitionsprogramm
hergestellt. Während im ersten Programm etwa 97,5 Millionen Euro für den Südwesten bereitstanden (etwa 98 Prozent wurden
abgerufen), stehen nun weitere 390 Millionen Euro für den baden-württembergischen Ganztagsausbau zur Verfügung. Aus dem
zweiten Fördertopf entfallen auf Baden-Württemberg etwa 360 Millionen Euro nach dem Königsteiner Schlüssel.
Zusätzlich stehen fast noch 30 Millionen an Restmitteln aus der Neuverteilung des ersten Fördertopfes bereit.
„Baden-Württemberg profitiert dank des schnellen und gut organisierten Mittelabrufs unserer Kommunen und privaten Träger
aus dem ersten Topf im Besonderen. Dafür gebührt diesen großer Dank“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper und
fügt an: „Es ist gut, dass wir jetzt mit der Förderrichtlinie zum zweiten Programm in der Anhörung im Land sind, damit
unsere Städte und Gemeinden sowie unsere privaten Träger im neuen Jahr wieder zügig handeln können.“ Die
Anhörung soll im Januar enden, ab dem Frühjahr soll der Mittelabruf möglich sein. Öffentliche und private Träger
werden davon profitieren und können mit ihren Antragsvorbereitungen bereits beginnen.
Zentrale Stärkung der Bildung und Betreuung
Förderfähig sind Investitionen in den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im
Grundschulalter, soweit dadurch Ganztagsplätze geschaffen, erhalten oder qualitativ verbessert werden. Ziel ist dabei, eine
zeitgemäße Ganztagsbetreuung zu ermöglichen. Darunter können Investitionen in Neubauten, Umbaumaßnahmen,
Erweiterungen, die Ausstattung oder Sanierung an Ganztagsgrundschulen und weitere Betreuungsangebote fallen. Die Mittel des zweiten
Investitionsprogramms stehen bis Ende August 2027 zur Verfügung, bis dahin müssen die bewilligten Förderbeträge
verausgabt sein.
„Wir stärken mit dem Ausbau des Ganztags unser Bildungs- und Betreuungssystem an einem ganz zentralen und entscheidenden
Punkt. Denn die ganztägige Bildung und Betreuung unserer Grundschulkinder ist von enormer Bedeutung für unsere
gesamte Gesellschaft“, sagt Schopper und ergänzt: „Ein guter Ganztag unterstützt unsere Kinder, denn deren
Startchancen werden damit gestärkt. Unsere Familien können Kinder und Beruf besser unter einen Hut bringen. Und davon wird auch
die Wirtschaft in unserem Land profitieren.“
Weitere Informationen
Förderung durch den Bund
- Im Oktober 2021 trat das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ in Kraft.
Gemäß Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch wird ab dem Schuljahr 2026/2027 der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
für Kinder im Grundschulalter stufenweise, beginnend mit der Klassenstufe eins, umgesetzt. Ein Kind, das im Schuljahr 2026/2027 oder
in den folgenden Schuljahren die erste Klassenstufe besucht, hat ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen
Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Anspruch besteht an Werktagen (Montag bis Freitag) im Umfang von acht Stunden.
Die Zeit, in der das Kind Unterricht an einer Primarschule erhält, sowie die Angebote an Ganztagsschulen werden auf die acht Stunden
angerechnet.
- Um die Länder und Kommunen zu unterstützen, hat der Bund im Dezember 2020 ein Sondervermögen „Ausbau
ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ eingerichtet und stellt über dieses
Finanzhilfen in Höhe von insgesamt bis zu 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung.
- Wie beim ersten Investitionsprogramm werden die Mittel auch beim Investitionsprogramm II in Baden-Württemberg auf die
Regierungsbezirke voraufgeteilt und stehen dort zu bestimmten Teilen den öffentlichen und den privaten Trägern zur
Verfügung.
Förderung durch das Land
- Baden-Württemberg gewährt öffentlichen und privaten Trägern von Betreuungsangeboten (Verlässliche Grundschule,
flexible Nachmittagsbetreuung und Horte) zur Durchführung von Betreuungsangeboten für Schülerinnen und Schüler an
allgemein bildenden Schulen auf Antrag einen Zuschuss für diese Betreuungsangebote. Im Haushalt 2023 und 2024 sind zusätzliche
Mittel (insgesamt 100 Millionen Euro für die Jahre 2023 und 2024) eingestellt, diese werden für den Aus- und Aufbau der
Betreuungsstrukturen im Hinblick auf den Rechtsanspruch verwendet.
- Das Land hat die Kapazitäten in den Lehrämtern Grundschule (seit 2016 in mehreren Etappen um 700 Plätze auf 1.672) und
Sonderpädagogik (seit diesem Herbst stehen mit dem neuen Standort Freiburg knapp 700 Studienanfängerplätze bereit) deutlich
ausgebaut und die Erzieherinnenausbildung stark aufgestockt (seit dem Schuljahr 2007/2008 mehr als verdoppelt – von 2.929
Schülerinnen und Schüler im ersten Ausbildungsjahr auf 5.547). Dieses Personal hilft bei der Bewältigung des
Ganztagsanspruchs.
- Außerdem fördert das Land den Ausbau von Ganztagsschulen nach § 4a SchG stark und stellt das Lehrpersonal zur
Verfügung.
Weitere Maßnahmen des Landes beim Ganztag
- Einführung von zwei zusätzlichen Zeitmodellen an Ganztagsschulen nach § 4a Schulgesetz, um die Flexibilität und
damit die Optionen der Familien zu erhöhen, weil besser auf deren Bedarfe eingegangen werden kann.
- Künftig ist die Zustimmung der Schulkonferenz vor Antragstellung vom Schulträger nicht mehr erforderlich, es reicht eine
Anhörung. Diese Vereinfachung war insbesondere ein Anliegen der Städte und Kommunen, dem das Land Rechnung getragen hat.
- Ermächtigungsgrundlage für eine Rechtsverordnung zur Konkretisierung von Inhalt und Umfang der Schulaufsicht über
schulnahe Betreuungsangebote nach § 8b SchG
Vielfältige Ganztagslandschaft in Baden-Württemberg
- Es gibt seit 2014 die gesetzlich verankerten Ganztagsgrundschulen (hier können Lehrerwochenstunden für den Ganztag
monetarisiert und für Angebote außerschulischer Partner – z. B. aus dem Bereich Musik und Sport – eingesetzt
werden).
- Der Südwesten hat seit vielen Jahren die Horte und Horte an der Schule und die bewährten flexiblen Betreuungsangebote
kommunaler und freier Träger.
- Baden-Württemberg hat eine vielfältige Landschaft ganztägiger Bildung- und Betreuungsangebote, mit denen das Land den
unterschiedlichen Bedürfnissen der Familien im Land gut gerecht wird und große Flexibilität ermöglicht.