Navigation überspringen

Schule

Informationen zum Schulbesuch am 2. Februar 2024

Auf schwarzem Grund steht in gelben Buchstaben ein Hinweis, dass Straßenbahnen nicht fahren.
Informationen für Schülerinnen und Schüler zum Schulbesuch am 2. Februar 2024.

Die Gewerkschaft ver.di hat zu einem Warnstreik im ÖPNV am Freitag, 2. Februar 2024, aufgerufen. Dies kann Auswirkungen auf den Schulweg haben.

Sollten Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg aufgrund des Streiks am Freitag, 2. Februar 2024, nicht zur Schule kommen können, weil Busse und Bahnen nicht fahren und keine alternativen Fahrtmöglichkeiten bestehen, ist die Schule darüber zu informieren. Sie gelten dann für diesen Tag nach §2 der Schulbesuchsverordnung als entschuldigt („Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen, z. B. Krankheit, am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen.“)

Aufgrund der Schulgesetzänderung vom November 2023, die u.a. den rechtssicheren Einsatz digitaler Lehr- und Lernformen an den Schulen regelt, können Schulen – sofern dies vor Ort umsetzbar ist – außerdem auf die Möglichkeiten des hybriden Unterrichts zurückgreifen.

Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.