Schulartübergreifende Themen

Kooperation Schule/Bundeswehr

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Kaum eine andere große Frage bewegt junge Menschen so sehr wie die von Krieg und Frieden. Schülerinnen und Schüler drängen im Unterricht auf Informationen und Erklärungen, sie sind wissbegierig, meinungsfreudig und diskussionsbereit. Sie sollen sich ein ausgewogenes Bild zu Fragen von Sicherheitspolitik und Friedensstrategien machen können.

Seit dem Jahr 2009 gibt es in Baden-Württemberg eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kultusministerium und der Bundeswehr. Diese wurde vom damaligen Kultusminister Helmut Rau und Generalmajor Gert Wessels unterzeichnet. Sie wurde mit der Absicht getroffen, die Auseinandersetzung der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und II mit sicherheitspolitischen Fragestellungen zu fördern. Sie sollen befähigt und motiviert werden, die Möglichkeiten der Friedenssicherung zu erörtern. Im Sinne der Vereinbarung haben Schulen u.a. die Möglichkeit, Jugendoffiziere einzuladen, um Schülerinnen und Schüler über deutsche Sicherheitspolitik zu informieren und mit ihnen über Fragen der Friedenssicherung zu diskutieren. Sie dient ausdrücklich nicht dazu, für Tätigkeiten innerhalb der Bundeswehr zu werben.

Am 14. August 2014 wurde zwischen dem Kultusministerium und der Bundeswehr eine neue, weiterentwickelte Vereinbarung zur Zusammenarbeit geschlossen. Sie ersetzt die 2009 geschlossene Kooperationsvereinbarung. Vorausgegangen waren Gespräche sowohl mit Vertretern der Bundeswehr als auch mit Vertretern der Friedensorganisationen. Die Übereinkunft folgt den Prinzipien des Beutelsbacher Konsenses, wonach gesellschaftlich kontrovers diskutierte Themen auch im Unterricht kontrovers erscheinen müssen. Die stärkere schulische Verankerung des Themas Friedensbildung durch den Bildungsplan 2016 trägt diesem Ziel Rechnung.  

In der neuen Vereinbarung wird stärker herausgestellt, dass die sicherheitspolitische Bildung in den Schulen unter Beteiligung der Jugendoffiziere der Bundeswehr ausgewogen angelegt sein muss. Zudem wird neu festgelegt, dass die Teilnahme angehender Lehrerinnen und Lehrer an Seminaren der Bundeswehr freiwillig ist. Die neue Vereinbarung verstärkt auch den Hinweis auf die Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses als anerkannte Grundlage für die politische Bildungsarbeit.

Kooperationsvereinbarung (PDF)

Lehrerin weist auf etwas im Arbeitsbuch einer Schülerin im Teenageralter. An dem Tisch davor sitzt ein Schüler und lernt.
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Grammatikrahmen

Der Grammatikrahmen stellt einen weiteren bedeutenden Schritt mit Blick auf die Stärkung der Grundkompetenzen Lesen und Schreiben dar.

Lehrerin schaut hockend drei Grundschülern, die schreiben, über die Schulter
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Rechtschreibrahmen

Der Rechtschreibrahmen ist seit dem Schuljahr 2018/19 die verbindliche Grundlage für den Deutschunterricht an allen allgemein bildenden Schulen.

Im Kreis stehende Kinder halten gemeinsam einen Globus mit gestreckten Armen in die Höhe
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Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit kann man lernen - in formalen Bildungseinrichtungen, an außerschulischen Lernorten und in informellen Alltagssituationen.

Schüler lernen Programmieren
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Schule und Wirtschaft

Schülerinnen und Schüler sollen einen passgenauen Einstieg ins Arbeitsleben finden. Deshalb haben sich die beiden Seiten „Schule" und „Wirtschaft" zusammengetan.

Drei Prüflinge an Einzeltischen. Die junge Frau im Vordergrund hat einen Taschenrechner neben sich liegen
  • Abschlussprüfungen

Taschenrechner in Abschlussprüfungen

In den zentralen Abiturprüfungen in Baden-Württemberg, in denen der Einsatz eines wissenschaftlichen Taschenrechners vorgesehen ist, sind Taschenrechner zu verwenden.

Drei Schülerinnen bedienen zusammen eine Maschine
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Berufsorientierung

Die Berufliche Orientierung an Schulen umfasst sowohl Maßnahmen der Ausbildungsorientierung als auch der Studienorientierung in allen Schularten.

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"Kooperation Schule/Bundeswehr"

Die Kooperationsvereinbarung wurde mit der Absicht getroffen, die Auseinandersetzung der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und II mit sicherheitspolitischen Fragestellungen zu fördern.