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Welche Schule für mein Kind?

Lächelndes Mädchen mit einer großen, rosanen Schultüte

Mit der Grundschulempfehlung, die Sie schriftlich erhalten, kommt die Einschätzung der Schule für einen geeigneten schulischen Anschluss nach der Grundschule zum Ausdruck. Als weitere Entscheidungshilfe zum Übergang können Sie im Rahmen des besonderen Beratungsverfahrens zusätzlich eine besonders qualifizierte Beratungslehrkraft hinzuziehen.

Im letzten Grundschuljahr steht für die Kinder, Eltern und Lehrkräfte eine wichtige Entscheidung bevor - der Übergang in eine weiterführende Schule. Diese Entscheidung ist nicht einfach, denn das Kind als Persönlichkeit in seiner Entwicklung, seinen Begabungen, seinen Leistungen und Potenzialen soll dabei berücksichtigt werden.

Bei der Grundschulempfehlung geht es darum, jedes Kind für die Schulart zu empfehlen, an der es eine optimale Förderung erhalten kann - eine Förderung, die seinem derzeitigen Entwicklungs- und Begabungsstand entspricht und es weder über- noch unterfordert.

Die Eltern werden bis zur anstehenden Schullaufbahnentscheidung durch eine regelmäßige Beratung der Grundschule von Anfang an unterstützt. Diese beruht auf einer differenzierten kontinuierlichen Beobachtung des Kindes hinsichtlich seiner Lern- und Leistungsentwicklung, seiner Lern- und Arbeitshaltung, seiner Lernwege, seiner Stärken und Lernpräferenzen und seiner Potenziale.

Mit der Grundschulempfehlung, die die Eltern schriftlich erhalten, kommt die Einschätzung der Schule für einen geeigneten schulischen Anschluss nach der Grundschule zum Ausdruck. Als weitere Entscheidungshilfe zum Übergang können Eltern im Rahmen des besonderen Beratungsverfahrens zusätzlich eine besonders qualifizierte Beratungslehrkraft hinzuziehen.

Die Entscheidung, welche weiterführende Schulart ihr Kind nach der Grundschule besuchen soll, liegt bei den Eltern. Seit dem Schuljahr 2017/2018 wird die Grundschulempfehlung bei der Anmeldung an der weiterführenden Schule vorgelegt.

Terminplan für das Aufnahmeverfahren an weiterführende Schulen

  • Informations- und Beratungsgespräch der Grundschule mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 über die jeweils beabsichtigte Schullaufbahnwahl: bis Ende Januar, im Schuljahr 2023-2024 bis Freitag, 26. Januar 2024.

Grundschulempfehlung

  • Entscheidung der Klassenkonferenz über die Grundschulempfehlung und Ausgabe der Grundschulempfehlung an die Eltern gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4 jeweils im Zeitraum: Ende erstes Schulhalbjahr, im Schuljahr 2023-2024 bis Mittwoch, 7. Februar 2024.
  • Entscheidung der Eltern, ob sie die Teilnahme am besonderen Beratungsverfahren wünschen und Eingang der Mitteilung dieser Entscheidung an der Grundschule: spätestens vier Schultage nach Ausgabe der Grundschulempfehlung.

Besonderes Beratungsverfahren

  • Das besondere Beratungsverfahren im Rahmen des Übergangs von der Grundschule auf eine weiterführende Schulart kann von Eltern v.a. bei noch offenen Fragen zur geeigneten Schulart für das eigene Kind in Anspruch genommen werden.

  • Üblicherweise wird nach der Anmeldung ein Erstgespräch mit der zuständigen Beratungslehrkraft durchgeführt. Kann dabei das zentrale Elternanliegen geklärt werden, ist die Beratung beendet. Sollte eine Testung als sinnvoll erachtet werden, werden hierfür und für ein Ergebnisrückmeldegespräch gesonderte Termine vereinbart. Inhalte von Gesprächen sowie Ergebnisse möglicher Testungen unterliegen der Schweigepflicht.

  • Bei Bedarf kann das Beratungsgespräch auch telefonisch oder digital durchgeführt werden. Eine mögliche Testung ist grundsätzlich in Präsenz durchzuführen.

  • Eltern, die das ,,besondere Beratungsverfahren" in Anspruch nehmen, sollten ihr Kind grundsätzlich an der von ihnen gewünschten Schule zum regulär vorgesehenen Termin (6. bzw. 7. März 2024) anmelden, auch wenn die Beratung noch nicht abgeschlossen ist und sie sich ggf. noch anders entscheiden werden. Sie können spätestens bis Samstag, 1. April 2024 eine Ummeldung vornehmen.

  • Durchführung der Elternberatung und gegebenenfalls Testuntersuchungen durch eine Beratungslehrkraft: Ende März, im Schuljahr 2023-2024 bis Freitag, 22. März 2024.

Anmeldung der Schülerinnen und Schüler für die weiterführenden Schulen

  • Für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung: Anfang März, im Schuljahr 2023/2024 von Dienstag, 5. März 2024 bis Freitag, 8. März 2024.
  • Für Schülerinnen und Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen: bis Anfang April, im Schuljahr 2023/2024 Mittwoch, 10. April 2024.

Weiterführende Publikationen

Beratungskonzept in der Grundschule (PDF)

Broschüre: Von der Grundschule in die weiterführende Schule: Informationen für Eltern und Lehrkräfte (PDF)

Broschüre: Bildungswege in Baden-Württemberg (PDF)

Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Über das Aufnahmeverfahren für die auf der Grundschule aufbauenden Schularten; Orientierungsstufe

Infos für Eltern

Jahrmarkt/Kirmes mit kleinem Riesenrad und Ständen
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Kinder und Jugendliche beruflich Reisender

Für Kinder beruflich Reisender ist der Schulbesuch eine große Herausforderung.

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Deutsche Schulen im Ausland

Weltweit besuchen fast 77.500 Schülerinnen und Schüler Deutsche Auslandsschulen, an denen rund 1.900 aus Deutschland vermittelte Lehrkräfte unterrichten.

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Zuzug aus einem anderen Bundesland

Diese Übersicht enthält zentrale Informationen für einen Schulwechsel nach Baden-Württemberg.

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